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Angaben gemäß § 5 TMG:

Anschrift:
Artem Kart
Cranachstr. 15
40235 Düsseldorf

Kontakt:
info (ätt)kartcore.de
Tel:   

Umsatzsteuer-ID wird laut § 19 UStG nicht ausgewiesen.

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Urheberrecht

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 Quelle: http://www.e-recht24.de

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Datenschutz

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Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

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Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google +1. Anbieter ist die Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA.

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Unsere Website nutzt Funktionen des Netzwerks LinkedIn. Anbieter ist die LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court, Mountain View, CA 94043, USA. Bei jedem Abruf einer unserer Seiten, die Funktionen von LinkedIn enthält, wird eine Verbindung zu Servern von LinkedIn aufbaut. LinkedIn wird darüber informiert, dass Sie unsere Internetseiten mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Wenn Sie den „Recommend-Button“ von LinkedIn anklicken und in Ihrem Account bei LinkedIn eingeloggt sind, ist es LinkedIn möglich, Ihren Besuch auf unserer Internetseite Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch LinkedIn haben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von LinkedIn unter: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy

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Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern.

Widerspruch Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

Quelle: http://www.e-recht24.de

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH: Artem Kart erklärt hiermit gegenüber dem Auftraggeber, Verträge nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Anwendbarkeit dieser AGB an. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Der Kunde erklärt alle Rechte (Eigentum, Urheberrecht etc.) an der zu reproduzierenden Sache inne zu haben. Dementsprechend übernimmt er alle Schäden etc., die durch unberechtigte Vervielfältigung entstehen. Artem Kart ist nicht zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet.

1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sowie von Artem Kart erstellte Texte und Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen Artem Kart insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

1.3 Artem Kart haftet in keinem Fall für vom Käufer übersehene Fehler. In der Regel werden Reproduktionen zur Vervielfältigung vom Käufer schriftlich freigegeben, jedoch ist auch eine mündliche Freigabe des Käufers bindend.

1.4 Artem Kart überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

1.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.6 Mehrkosten, die durch nach Freigabe entstandene Änderungen entstehen, werden besonders berechnet.

1.7 Jeder der Artem Kart erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.8 Alle Entwürfe und Endprodukte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.9 Die Entwürfe und Endprodukte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Artem Kart weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch teilweise – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Artem Kart, eine Vertragsstrafe in Höhe der fünffachen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.10 Artem Kart überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.11 Artem Kart hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Artem Kart zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden geltend zu machen bleibt unberührt.

1.12 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

  1. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

2.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zutragen. Artem Kart behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Artem Kart eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Artem Kart auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

2.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Artem Kart übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Artem Kart von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

  1. Eigentumsvorbehalt, Zahlung, Vergütung

3.1 Die bestellten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen von Artem Kart gegenüber dem Käufer Eigentum von Artem Kart.
Für Aufträge auf Rechnung eines Dritten haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.
Sollten nach Auftragsannahme Bedenken bezüglich der Solvenz des Käufers auftreten, behält sich Artem Kart Rücktritt vom Vertrag oder Vorauskasse vor. Gesonderte Regelungen der Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform.

3.2 Bereits die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Artem Kart für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

3.4 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Artem Kart berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3.6 Angebotsfrist
Alle von Artem Kart erstellten Angebote unterliegen einer Frist von 14 Tagen. Soweit nichts anderes Vereinbart wurde, besteht danach kein Anspruch auf den genannten Preis.

3.7 Offenkundiger Irrtum
In keinem Falle bindet Artem Kart Offenkundiger Irrtum.

3.8 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von Artem Kart hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

  1. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung auf Artem Kart abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Artem Kart im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Druck, usw., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

  1. Lieferung und Lieferzeit

5.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.2 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Artem Kart berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.3 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers vom Sitz oder Lieferwerk des Auftragnehmers, wenn nichts anderes im Angebot genannt ist. Den Versand nimmt Artem Kart für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt Artem Kart keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand.
5.4 Auftrag durch Übersendung der Dateien
Die Übersendung der Dateien in jeglicher Form – insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern – gilt als Auftrag, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Qualität und Quantität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben gemacht, so gilt in diesem Falle, der bei Artem Kart vereinbarte Preis sowie der in Produktionsplanung nächstmögliche Fertigungstermin als Auftragsbestandteil.

5.5 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen/Dateien, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch Artem Kart ausgewählt.

5.6 Annahme des Auftrages
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei Artem Kart eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung begonnen Arbeiten.

5.7 Reklamationsfrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware zuslässig.

  1. Mängelrüge

 Im Fall einer Mängelrüge bzw. offensichtlichen Mängeln hat Artem Kart das Recht zur Nachbesserung. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein, hat er Kunde die Wahl zwischen der Stornierung des Auftrages oder der Minderung des Honorars. Eine Minderung bedarf der Übereinkunft zwischen dem Kunden und Artem Kart. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden durch Artem Kart wird explizit ausgeschlossen.

  1. Auftragsausfall

7.1 Bei Auftragsausfall im Falle höherer Gewalt (wenn es absehbar war) hat der Auftraggeber eine vergebliche Anfahrt zu zahlen.

7.2 Eine Auftragsstornierung durch den Auftraggeber ist grundsätzlich jederzeit ohne die Angabe von Gründen möglich. In diesem Fall hat der Auftraggeber 50% des für diesen Auftrag vereinbarten Preises an Artem Kart.

  1. Eigentumsvorbehalte

8.1 Nicht abgeholte Lieferungen werden bis 12 Wochen nach Liefertermin aufbewahrt.

8.2 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.3 Artem Kart ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. PSD oder RAW Dateien), so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Artem Kart dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Artem Kart geändert werden. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wie der Herstellung der Originale notwendig sind.
Dies gilt ebenso für die Negative (Rohdateien) in Auftrag gegebener Fotoarbeiten.

  1. Haftung

9.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

9.2 Für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Artem Kart nicht.

9.3 Haftungsausschluss für Auskünfte
Es besteht keinerlei Haftung für erteilte Auskünfte von Artem Kart, diese erfolgen nach bestem Wissen, sind allerdings grundsätzlich unverbindlich.

  1. Datenschutz

10.1 Die Artem Kart zur Verfügung gestellten Daten und Vorlagen werden ausschließlich für die im erteilten Auftrag definierten Zwecke verwendet. Eine Weitergabe der Vorlagen oder persönlicher Daten des Auftraggebers an Dritte wird ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht dies, oder hat ausdrücklich der Weitergabe zugestimmt.

  1. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Artem Kart

11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Alle Zusatzvereinbarungen bedürfen zwingend der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten nicht. Auch die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform.

(Aktualisiert: Januar, 2017)

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